Versicherungspflichtgrenze
Versicherungspflichtgrenze 2009
Was ist eine Versicherungspflichtgrenze? Viele kennen diesen Begriff gar nicht. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze ab der man als Angestellter nicht mehr Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Die Versicherungspflichtgrenze hingegen sagt aus ab welchem Gehalt man sich überhaupt privat versichern kann. Früher waren diese Grenzen noch identisch. Hat man die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht, so muss man weiterhin gesetzlich versichert sein und zahlt in das Solidarprinzip sein.
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Immer öfter sind Gehaltserhöhungen auch mit der Forderung danach verbunden über die Versicherungspflichtgrenze zu gelangen. Schafft man dies, so sind ungeheure Einsparungen möglich. Man hat sogar das Glück, dass man die PKV nicht einmal selbst tragen muss, der Arbeitgeber schiesst hier einen ganz schönen Teil dazu. Man ist somit sehr günstig versichert und bekommt nochmal die Hälfte dazu.
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